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Supervision in Niederösterreich – berufliche Potenziale ausschöpfen

Supervision kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „Über-Blick“. Diese spezifische Form der Beratung nimmt vor allem das berufliche Umfeld in den Fokus. In Wien und Niederösterreich richtet sich die Supervision an Menschen, die in aktuellen beruflichen Angelegenheiten, Konflikten oder Entscheidungen nach Begleitung und Unterstützung suchen.

Unter Anleitung einer/eines Supervisorin/Supervisors werden Fragen und Themen, die sich aus den Anforderungen des Berufs ergeben, reflektiert, geklärt und zukünftige alternative Handlungsmöglichkeiten erarbeitet.

Berufliche Herausforderungen angehen und bewältigen

Die Supervision in Niederösterreich bietet in diesem Kontext:

  • Reflexions- und Entscheidungshilfe bei aktuellen Anlässen
  • Unterstützung in herausfordernden oder belastenden Arbeitssituationen und Konflikten
  • Klären und Gestalten von Aufgaben/Aufträgen, Funktionen und Rollen
  • Begleitung bei Veränderungsprozessen
  • Hilfe in der Bewältigung neuer Herausforderungen

Prophylaktisch kann Supervision bei Problemen wie Burn-out oder Mobbing sinnvoll eingesetzt werden. Sie wird für Einzelpersonen, Teams und Gruppen aber auch für Organisationen angeboten.

Es gibt verschiedene Methoden. In der Praxis in Mödling in Niederösterreich und in Bad Fischau bei Wiener Neustadt erfahren Sie Supervision nach dem systemischen human-ökologischen Ansatz von Univ. Doz. Dr. Harry Merl, der um Elemente aus der Imago-Beziehungsarbeit wertvoll ergänzt wird.

Das Angebot in Wiener Neustadt und Niederösterreich umfasst Fall-Supervision für Einzelpersonen und Gruppen oder Team-Supervision.

Die Arbeitszeiten betragen 60 bis 90 Minuten für Einzelpersonen und 90 Minuten oder länger (auch tageweise) für Teams und Gruppen.

Das Honorar für die Supervision in Wien und Niederösterreich beträgt 120 € für 60 Minuten und 90 € für karitative Organisationen (Caritas, Lebenshilfe, Kinderdorf, etc.).

Als Spezialform bietet Mag. Erwin Jäggle auch Coaching.

Kostenfreie Absagen:

Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, ersuche ich um Verständnis, dass ich das anfallende Honorar verrechne, sofern Sie den Termin nicht wenigstens 24 Stunden vorher telefonisch / per SMS oder zwei Tage davor per abgesagt haben.

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